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Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr

Bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt ist zum 1. Januar 2018 die Empfangsbereitschaft für formbedürftige elektronische Eingänge gewährleistet und der Elektronische Rechtsverkehr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen generell eröffnet. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wurden hierfür elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) eingerichtet. Lediglich für Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) ist die Anwendbarkeit der Vorschriften über den Elektronischen Rechtsverkehr durch Verordnung des Landes bis zum 31.12.2019 ausgesetzt.

Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Wernigerode ist unter der Adresse:  safe-sp1-1323163297230-011164095(at)egvp.de-mail.de erreichbar.

Hinweis: in vorab genannter Adresse ist statt des (at) das @-Zeichen zu verwenden.

Unter dieser Adresse können allerdings lediglich DE-Mail_Nachrichten (NICHT: allgemeine E-Mails!) eingereicht werden.

Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten bzw. technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den Informationen "Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Auf der Internet-Seite https://webegvp.justiz.de/ finden Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular (sog. Web-EGVP) rechtsverbindlich Dokumente bei Gericht einzureichen.

Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen NICHT wirksam übermittelt werden.