Güterichter / Mediation
Mediation im Gericht und mehr
Das Güterichterverfahren im Gericht ist ein Erfolgsprojekt. Was 2006 hier im Land an einzelnen Gerichten im Rahmen eines Modellprojektes als gerichtsinternes Mediationsverfahren begann, weitete sich immer mehr aus.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen: In Sachsen-Anhalt sind zwischen 2006 und Ende 2012 mehr als 2.000 gerichtsinterne Mediationsverfahren geführt worden. Über die Hälfte wurde mit einer erfolgreichen Streitschlichtung beendet. Die gerichtsinterne Mediation genoss hohe Akzeptanz. Der Hauptgrund dafür lag sicher in der fachlichen Qualifikation der speziell ausgebildeten Richtermediatorinnen und -mediatoren und in ihrem großen persönlichen Engagement.
Zugleich wuchs der Wunsch, die gerichtsinterne Mediation zeitgemäß zu regeln. Mit dem „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ vom 21. Juli 2012 wurden die Modellprojekte der Länder in ein neues, flächendeckendes „Güterichterverfahren“ überführt. Die gesetzliche Grundlage für das Güterichterverfahren findet sich jetzt in allen Verfahrensordnungen.
Das Güterichterverfahren ist eine besondere Form der einvernehmlichen Streitbelegung vor Gericht. Anders als bei der Entscheidung durch Urteil stehen nicht Paragraphen, sondern die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung womöglich nicht oder nicht vollständig zur Sprache gekommen wären, im Vordergrund. Die speziell geschulten Güterichterinnen und Güterichter können dabei auch Motive der Beteiligten berücksichtigen, die in einem „normalen“ Gerichtsverfahren keine Berücksichtigung finden würden. Die Güterichter lösen die Konflikte nicht, sondern helfen den Beteiligten, eigenverantwortlich eine nachhaltige und tragfähige Lösung für ihren Streit zu finden.
Die Güterichterin oder der Güterichter kann Sie bei Ihrer Konfliktlösung jedoch erst dann unterstützen, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde.
Das Justizministerium hat den Flyer
herausgegeben, den Sie als PDF-Datei herunterladen können.
Weitere Informationen zum Flyer finden Sie über diesen Link.
Güterichter
Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung sind in Sachsen-Anhalt nach § 34 b des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes die bei den Gemeinden eingerichteten Schiedsstellen sowie Schlichtungsstellen, die von den Notaren sowie einigen Rechtsanwälten errichtet sind. Daneben können Personen oder Vereinigungen auf Antrag als weitere Gütestellen im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung anerkannt werden.
Die Zuständigkeit für die Anerkennung als weitere Gütestelle sowie für die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung ist gemäß § 44 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes durch Allgemeine Verfügung des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.2.2010 (JMBl. LSA 2010, S. 63) auf den Präsidenten des Landgerichts Magdeburg übertragen worden.
Darüber hinaus gibt es noch sogenannte „sonstige Gütestellen, die Streitbeilegung betreiben“. Hierzu gehören u.a. branchengebundene Gütestellen, Gütestellen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern oder der Innungen.