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Elektronischer Rechtsverkehr

Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr

Bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt ist zum 1. Januar 2018 die Empfangsbereitschaft für formbedürftige elektronische Eingänge gewährleistet und der Elektronische Rechtsverkehr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen generell eröffnet. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wurden hierfür elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) eingerichtet.

Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Amtsgerichts Wernigerode ist unter der Adresse:  safe-sp1-1323163297230-011164095(at)egvp.de-mail.de erreichbar.

Hinweis: in vorab genannter Adresse ist statt des (at) das @-Zeichen zu verwenden.

Unter dieser Adresse können allerdings lediglich DE-Mail Nachrichten (NICHT: allgemeine E-Mails!) eingereicht werden.

Über die E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.

Formbedürftige Anträge können wirksam nicht via E-Mail, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen, nur via Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail  sowie den weiteren sicheren Übermittlungswegen (beA, BebPo etc.) gestellt werden.

Zulässige Dateiversionen sind nur "PDF" und "Tiff". Übersenden Sie bitte keine Word Dokumente.

Bei Kontaktaufnahme via E-Mail geben Sie bitte immer Ihre vollständige Postadresse an!
Anfragen zu personen- bzw. verfahrensbezogenen Daten werden ausschließlich auf dem Postweg beantwortet.

Der elektronische Rechtsverkehr für Grundbuchsachen ist nicht zugelassen. Das Antragsverfahren beruht hier unverändert auf der Papierform.

Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung der elektronischen Postfächer nur während der regulären Dienstzeit erfolgt.

Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten bzw. technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den Informationen "Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Auf der Internet-Seite https://webegvp.justiz.de/ finden Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular (sog. Web-EGVP) rechtsverbindlich Dokumente bei Gericht einzureichen.

Weitere Informationen sind diesem Hinweisblatt zu entnehmen.